{"id":6,"date":"2017-02-06T13:17:00","date_gmt":"2017-02-06T12:17:00","guid":{"rendered":"http:\/\/www.aws-anlagenbau.de\/wordpress\/?page_id=6"},"modified":"2023-03-11T02:39:53","modified_gmt":"2023-03-11T01:39:53","slug":"firmenprofil","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.aws-anlagenbau.de\/wordpress\/firmenprofil\/","title":{"rendered":"Firmenprofil"},"content":{"rendered":"<div class=\"fusion-fullwidth fullwidth-box fusion-builder-row-1 fusion-flex-container nonhundred-percent-fullwidth non-hundred-percent-height-scrolling\" style=\"--awb-border-radius-top-left:0px;--awb-border-radius-top-right:0px;--awb-border-radius-bottom-right:0px;--awb-border-radius-bottom-left:0px;--awb-flex-wrap:wrap;\" ><div class=\"fusion-builder-row fusion-row fusion-flex-align-items-flex-start fusion-flex-content-wrap\" style=\"max-width:1144px;margin-left: calc(-4% \/ 2 );margin-right: calc(-4% \/ 2 );\"><div class=\"fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-0 fusion_builder_column_1_1 1_1 fusion-flex-column\" style=\"--awb-bg-size:cover;--awb-width-large:100%;--awb-margin-top-large:0px;--awb-spacing-right-large:1.92%;--awb-margin-bottom-large:0px;--awb-spacing-left-large:1.92%;--awb-width-medium:100%;--awb-spacing-right-medium:1.92%;--awb-spacing-left-medium:1.92%;--awb-width-small:100%;--awb-spacing-right-small:1.92%;--awb-spacing-left-small:1.92%;\"><div class=\"fusion-column-wrapper fusion-flex-justify-content-flex-start fusion-content-layout-column\"><div class=\"fusion-text fusion-text-1 fusion-text-no-margin\" style=\"--awb-margin-bottom:20px;\"><h2 style=\"text-align: center;\"><span style=\"text-decoration: underline;\">Unser Team<\/span><\/h2>\n<\/div><div class=\"fusion-text fusion-text-2 fusion-text-no-margin\" style=\"--awb-margin-bottom:30px;\"><p>Die Qualit\u00e4t und Zuverl\u00e4ssigkeit unserer Produkte wird vor allem durch ein starkes Team gew\u00e4hrleistet. Mit 18 festen Mitarbeitern haben wir ein zuverl\u00e4ssiges und gut ausgebildetes Team. Vom Ingenieur bis zum Schwei\u00dfer, vom Azubi bis zur B\u00fcrokauffrau, alle Angestellten sind bestens mit unseren Produkten vertraut.<\/p>\n<p>Bei gro\u00dfen Projekten arbeiten wir stets mit professionellen Partnern im Bereich der Personalplanung, so dass wir Projekte jeder Planungsgr\u00f6\u00dfe im Inland und dem globalen Markt umsetzen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p><strong>Unsere Mitarbeiter<\/strong>:<\/p>\n<p>Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer: Thomas Lucht, Sven Kitzing<\/p>\n<p>Kalkulation: Dipl.Ing. Hilke John<\/p>\n<p>Buchhaltung: Silke Sch\u00f6we<\/p>\n<p>Bauleitung\/ Schwei\u00dfaufsicht: B.Eng. (FH) Maschinenbau (SFI\/ IWE) Tim Wunderlich<\/p>\n<\/div><div class=\"fusion-text fusion-text-3\"><h3><span style=\"text-decoration: underline;\"><strong>Unsere AGB\u00b4s<\/strong><\/span><\/h3>\n<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der AWS Pumpen- u. Anlagenbau GmbH, im Folgenden nur &#8211; Verk\u00e4ufer &#8211; genannt:<\/p>\n<p>\u00a7 1 Allgemeines<br \/>\n(1) Unsere Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten ausschlie\u00dflich; entgegenstehende oder von unseren Gesch\u00e4ftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir h\u00e4tten ausdr\u00fccklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.<\/p>\n<p>(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausf\u00fchrung des Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen, dies gilt auch f\u00fcr einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.<\/p>\n<p>(3) Soweit der Kunde Unternehmer ist, gelten die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen auch f\u00fcr alle k\u00fcnftigen Gesch\u00e4fte mit dem Kunden.<\/p>\n<p>\u00a7 2 Angebote, Lieferfristen<br \/>\n(1) Angebote sind freibleibend. Der Verk\u00e4ufer ist verpflichtet, auf eine Bestellung hin sp\u00e4testens binnen 5 Arbeitstagen eine verbindliche \u00c4u\u00dferung auf den Kaufvertrag hin abzugeben.<\/p>\n<p>(2) Die in Prospekten, Katalogen, Preislisten oder den zum Angebot geh\u00f6renden Unterlagen enthaltenen Angaben, Zeichnungen, Abbildungen und Leistungsbeschreibungen sind branchen\u00fcbliche N\u00e4herungswerte, es sei denn, dass sie in der Auftragsbest\u00e4tigung ausdr\u00fccklich als verbindlich bezeichnet werden. Konstruktions &#8211; und Form\u00e4nderungen des Liefergegenstandes bleiben vorbehalten, soweit die \u00c4nderungen f\u00fcr den K\u00e4ufer zumutbar sind.<\/p>\n<p>(3) Tritt zwischen Vertragsschluss und Lieferung eine wesentliche \u00c4nderung bestimmter Kostenfaktoren \u2013 L\u00f6hne, Packmaterial oder Fracht \u2013 ein, so kann der vereinbarte Preis entsprechend dem Einfluss der ma\u00dfgebenden Kostenfaktoren in angemessenem Umfang angepasst werden (maximal 2 %). Preis\u00e4nderungen bei Vertr\u00e4gen mit Verbrauchern sind nur zul\u00e4ssig, wenn zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen. Der K\u00e4ufer hat das Recht, bei Preiserh\u00f6hungen vom Vertrag zur\u00fcckzutreten.<\/p>\n<p>(4) Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger sowie rechtzeitiger Selbstbelieferung, wenn der Verk\u00e4ufer ein Deckungsgesch\u00e4ft abgeschlossen hat. Der Verk\u00e4ufer wird von der Verpflichtung zur Einhaltung der Lieferfrist nicht befreit, wenn er die Nichtbelieferung durch seinen Vor-lieferanten zu vertreten hat. Durch den Verk\u00e4ufer schriftlich zugesagte Lieferfristen sind verbindlich. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag der Absendung (= Datum) der Auftragsbest\u00e4tigung. Sie gilt als eingehalten, wenn die Ware zum vereinbarten Zeitpunkt das Werk\/Lager verlassen hat oder bei Versendungsauftrag die Versandbereitschaft dem K\u00e4ufer gemeldet ist. Bei Lieferverz\u00f6gerungen ist eine Nachfrist zu setzen. Grunds\u00e4tzlich gilt eine Nachfrist von einem Viertel der vereinbarten Lieferfrist als angemessen. Die Nachfrist beginnt zu laufen mit dem Ende der Lieferfrist.<\/p>\n<p>(5) Der Verk\u00e4ufer sichert allein durch \u00dcbergabe von Mustern und Proben deren Eigenschaften nicht zu.<\/p>\n<p>(6) Verpackungskosten, Leih-, Pfand- und Abnutzungsgeb\u00fchren f\u00fcr Verpackungsmaterial (Flaschen, Paletten, Bahnbeh\u00e4lter und anderes) gehen zu Lasten des K\u00e4ufers. Die H\u00f6he der Kosten ergibt sich aus der jeweils g\u00fcltigen Preisliste.<\/p>\n<p>\u00a7 3 Lieferung, Verzug und Unm\u00f6glichkeit<br \/>\n(1) Bei nachtr\u00e4glich auf Verlangen des K\u00e4ufers vom Kaufvertrag abweichenden Lieferanweisungen tr\u00e4gt dieser die Mehrkosten.<\/p>\n<p>(2) Versicherungen werden nur auf Verlangen und auf Kosten des K\u00e4ufers abgeschlossen.<\/p>\n<p>(3) Lieferung frei Baustelle oder frei Lager bedeutet Anlieferung ohne Abladen, soweit eine mit schwerer Last befahrbare Anfuhrstra\u00dfe vorhanden ist. Verl\u00e4sst das Lieferfahrzeug auf Weisung des K\u00e4ufers die befahrbare Anfuhrstra\u00dfe, so haftet dieser f\u00fcr auftretenden Schaden unter Ber\u00fccksichtigung eines etwaigen Mitverschuldens des Fahrzeugf\u00fchrers.<\/p>\n<p>(4) Das Abladen hat unverz\u00fcglich und sachgem\u00e4\u00df durch den K\u00e4ufer zu erfolgen. Eventuelle Kranentladung durch den Verk\u00e4ufer wird in Rechnung gestellt. Sie kann nur ebenerdig erfolgen. Sollte beim Abladen Hilfestellung von Verk\u00e4uferseite gegeben werden oder der K\u00e4ufer eine anderweitige Kranentladung w\u00fcnschen, so wird f\u00fcr m\u00f6gliche Sch\u00e4den an dem Liefergut eine Haftung seitens des Verk\u00e4ufers im Rahmen dieser Hilfeleistung unter Ber\u00fccksichtigung einer etwaigen Mithaftung des Fahrzeugf\u00fchrers ausgeschlossen.<\/p>\n<p>(5) Wenn f\u00fcr die Belieferung ein nach Datum und Stunde festgelegter Liefertermin vereinbart wurde, wird jede \u00fcber eine Stunde (= 60 Minuten) hinausgehende Wartezeit mit einer Schadenspauschale von 60 Euro je angefangene Stunde berechnet. Den Vertragsparteien bleibt es vorbehalten, den Eintritt eines geringeren Schadens geltend zu machen.<\/p>\n<p>(6) Vom Verk\u00e4ufer nicht zu vertretende Arbeitsk\u00e4mpfe oder andere von diesem nicht zu vertretende unvorhersehbare au\u00dfergew\u00f6hnliche Ereignisse, wie hoheitliche Ma\u00dfnahmen, usw. befreien den Verk\u00e4ufer f\u00fcr die Dauer ihrer Auswirkungen oder im Falle der Unm\u00f6glichkeit g\u00e4nzlich von der Lieferpflicht. Der K\u00e4ufer hat im Falle der Unm\u00f6glichkeit das Recht, ohne Fristsetzung vom Vertrag zur\u00fcckzutreten.<\/p>\n<p>(7) Der Verk\u00e4ufer wird von seiner Lieferpflicht frei, sofern hinsichtlich des Verm\u00f6gens des K\u00e4ufers ein Antrag auf Er\u00f6ffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wird.<\/p>\n<p>(8) Bei sp\u00e4teren \u00c4nderungen des Vertrages durch den K\u00e4ufer, die die Lieferfrist beeinflussen, kann sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang verl\u00e4ngern.<\/p>\n<p>(9) Teillieferungen in zumutbarem Umfang sind zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>(10) Ist die Lieferung sechs Monate nach Abschluss des Vertrages nicht abgerufen worden, so ist der Verk\u00e4ufer zum R\u00fccktritt berechtigt, wenn der K\u00e4ufer sich in Verzug befindet und er seitens des Verk\u00e4ufers unter Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung erfolglos zur Abholung der Ware aufgefordert worden ist.<\/p>\n<p>\u00a7 4 Haftungsbeschr\u00e4nkung<br \/>\n(1) Der Verk\u00e4ufer haftet bei eigenem groben Verschulden und dem seiner Erf\u00fcllungsgehilfen und leitender Angestellter.<\/p>\n<p>(2) Wird das Leben, der K\u00f6rper oder die Gesundheit des K\u00e4ufers in zurechenbarer Weise verletzt, haftet der Verk\u00e4ufer in vollem Umfang.<\/p>\n<p>(3) Die Anspr\u00fcche des K\u00e4ufers aus Produkthaftung bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>(4) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Verk\u00e4ufer bei jedem schuldhaften Verhalten.<\/p>\n<p>(5) Bei Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haftet der Verk\u00e4ufer gegen\u00fcber Unternehmern nicht f\u00fcr leicht fahrl\u00e4ssiges Verhalten. Ebenfalls nicht bei leicht fahrl\u00e4ssigem Verhalten seiner Erf\u00fcllungsgehilfen. Bei grobem Verschulden des Erf\u00fcllungsgehilfen haftet der Verk\u00e4ufer nur, wenn der Schaden vertragstypisch und vorhersehbar war.<\/p>\n<p>(6) Schadensersatzanspr\u00fcche des K\u00e4ufers wegen eines Mangels verj\u00e4hren nach einem Jahr nach Ablieferung der Ware, es sei denn, dem Verk\u00e4ufer ist Arglist vorzuwerfen.<\/p>\n<p>\u00a7 5 Zahlung<br \/>\n(1) Bei Barverkauf ist der Kaufpreis sofort bei Empfang der Ware ohne Abzug zahlbar.<\/p>\n<p>(2) Zielverkauf bedarf der gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Rechnungen sind bei Zielgew\u00e4hrung 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug f\u00e4llig. Wenn der Verk\u00e4ufer ein Zahlungsziel auf den Rechnungen gew\u00e4hrt hat, so ist vereinbart, dass der K\u00e4ufer nach Ablauf des Zahlungsziels in Verzug ger\u00e4t. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum werden 2 % Skonto gew\u00e4hrt. F\u00fcr die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eintritt des Leistungserfolges an.<\/p>\n<p>(3) Skontogew\u00e4hrung hat zur Voraussetzung, dass das Konto des K\u00e4ufers sonst keine mehr als 20 Tage f\u00e4lligen Rechnungen aufweist. Skontierf\u00e4hig ist nur der Warenwert ohne Fracht. Ablade- bzw. Montagekosten, Dienstleistungen sind nicht skontierf\u00e4hig.<\/p>\n<p>(4) Rechnungsregulierung durch Scheck oder Wechsel erfolgt erf\u00fcllungshalber sowie nur nach Vereinbarung und unter Voraussetzung ihrer Diskontierbarkeit. Diskontspesen werden vom Tag der F\u00e4lligkeit des Rechnungsbetrages an berechnet. Eine Gew\u00e4hr f\u00fcr richtige Vorlage des Wechsels und f\u00fcr Erhebung von Wechselprotesten wird ausgeschlossen. Diskont, Wechselspesen und Kosten tr\u00e4gt der K\u00e4ufer.<\/p>\n<p>(5) Der Verk\u00e4ufer ist berechtigt, vom K\u00e4ufer ohne besonderen Nachweis als Schadenspauschale vom Tag der F\u00e4lligkeit an Zinsen zu berechnen. Dem K\u00e4ufer bleibt es vorbehalten, den Eintritt des geringen Schadens geltend zu machen. Mindestens ist der gesetzliche Zins zu zahlen.<\/p>\n<p>(6) Bei drohender Zahlungsunf\u00e4higkeit (vgl. \u00a7 18 Abs. 2 Insolvenzordnung) ist der Verk\u00e4ufer berechtigt, weitere Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuf\u00fchren, alle offen stehenden, auch gestundeten, Rechnungsbetr\u00e4ge sofort f\u00e4llig zu stellen und gegen R\u00fcckgabe zahlungshalber hereingenommener Wechsel Barzahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.<\/p>\n<p>(7) Bei drohender Zahlungsunf\u00e4higkeit (vgl. \u00a7 18 Abs. 2 Insolvenzordnung) kann der Verk\u00e4ufer bis zum Zeitpunkt seiner Leistung Stellung einer geeigneten Sicherheit binnen angemessener Frist oder Leistung bei Gegenleistung verlangen. Eine wesentliche Verschlechterung der Verm\u00f6genslage liegt vor, wenn die wirtschaftliche Lage des K\u00e4ufers so schwierig geworden ist, dass berechtigter Anlass zu der Bef\u00fcrchtung besteht, der K\u00e4ufer werde einen wesentlichen Teil seiner Pflichten nicht erf\u00fcllen. Kommt der K\u00e4ufer dem berechtigten Verlangen des Verk\u00e4ufers nicht oder nicht rechtzeitig nach, so kann der Verk\u00e4ufer vom Vertrag zur\u00fccktreten oder Schadensersatz wegen Nichterf\u00fcllung verlangen.<\/p>\n<p>(8) Der K\u00e4ufer hat Rechnungen und Saldenmitteilungen auf ihre Richtigkeit und Vollst\u00e4ndigkeit zu pr\u00fcfen. Rechnungen des Verk\u00e4ufers gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich widersprochen wird. Dies gilt auch f\u00fcr Saldenermittlung. Der Verk\u00e4ufer wird den K\u00e4ufer, der nicht Kaufmann ist, mit jeder Rechnung bzw. Saldenmitteilung hier\u00fcber unterrichten.<\/p>\n<p>(9) Der K\u00e4ufer verzichtet auf die Geltendmachung eines Zur\u00fcckbehaltungsrechts aus weiteren fr\u00fcheren oder laufenden Gesch\u00e4ften der Gesch\u00e4ftsverbindung. Ist der K\u00e4ufer Kaufmann i. S. des Handelsgesetzbuches, so ist die Aufrechnung von Gegenforderungen nur insofern zul\u00e4ssig, als diese unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt sind.<\/p>\n<p>(10) Zahlungen sind nur fristwahrend, wenn sie innerhalb der Frist auf dem Konto des Verk\u00e4ufers eingehen.<\/p>\n<p>\u00a7 6 Gefahr\u00fcbergang, M\u00e4ngelr\u00fcge, Gew\u00e4hrleistung<\/p>\n<p>(1) Die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs und der zuf\u00e4lligen Verschlechterung der Ware geht auf den K\u00e4ufer mit \u00dcbergabe, beim Versendungskauf mit der \u00dcbergabe der Ware an die Transportperson, \u00fcber. Ist die Ware versandbereit und verz\u00f6gert sich die Versendung oder unterbleibt die Sendung bzw. die Abnahme aus Gr\u00fcnden, die der K\u00e4ufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft beim K\u00e4ufer auf diesen \u00fcber.<\/p>\n<p>(2) Unternehmer m\u00fcssen dem Verk\u00e4ufer offensichtliche bzw. entdeckte versteckte M\u00e4ngel innerhalb einer Frist von sieben Werktagen, Verbraucher innerhalb einer Frist von zwei Monaten, ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen, vor allem vor Verarbeitung oder Einbau. Ma\u00dfgebend ist der Zugang der Unterrichtung beim Verk\u00e4ufer. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast f\u00fcr s\u00e4mtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere f\u00fcr den Mangel selbst, f\u00fcr den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und f\u00fcr die Rechtzeitigkeit der M\u00e4ngelr\u00fcge. Den Verbraucher trifft die Beweislast f\u00fcr den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels.<\/p>\n<p>(3) \u00c4u\u00dferlich erkennbare Transportsch\u00e4den und Fehlmengen sind umgehend nach \u00dcbergabe der Ware fernm\u00fcndlich mitzuteilen und schriftlich zu best\u00e4tigen. Bei Anlieferung per Bahn, mit Fahrzeugen des gewerblichen G\u00fcternah- und -fernverkehrs, oder auch durch sonstige Verkehrstr\u00e4ger hat der K\u00e4ufer die erforderlichen Formalit\u00e4ten, z. B. bahnamtliche Tatbestandsaufnahme gegen\u00fcber dem Frachtf\u00fchrer wahrzunehmen.<\/p>\n<p>(4) Bei fristgerechter, berechtigter M\u00e4ngelr\u00fcge bei Rechts- oder Sachmangel der Ware i. S. von \u00a7\u00a7 434, 435 BGB hat der Verk\u00e4ufer nach seiner Wahl und unter Ausschluss weiterer Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche des K\u00e4ufers nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Der Verk\u00e4ufer beh\u00e4lt sich das Recht vor, sich die mangelhafte Sache zur\u00fcckgew\u00e4hren zu lassen. Der Verk\u00e4ufer kann die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung verweigern, wenn sie mit unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigen Kosten verbunden ist. Schl\u00e4gt die Nachbesserung, Ersatzlieferung fehl oder wird sie nicht in angemessener Frist erbracht oder wird &#8217;sie verweigert, so kann der K\u00e4ufer R\u00fcckg\u00e4ngigmachung des Vertrages (R\u00fccktritt) oder Herabsetzung der Verg\u00fctung (Minderung) verlangen. Bei<br \/>\neiner nur geringf\u00fcgigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringf\u00fcgigen<br \/>\nM\u00e4ngeln, steht dem Kunden jedoch kein R\u00fccktrittsrecht zu.<\/p>\n<p>(5) Eine Bezugnahme auf DIN-Normen beinhaltet grunds\u00e4tzlich die n\u00e4here Warenbezeichnung und begr\u00fcndet keine Zusicherung durch den Verk\u00e4ufer, es sei denn, dass eine Zusicherung ausdr\u00fccklich vereinbart wurde.<\/p>\n<p>(6) Bei Waren zweiter Wahl sind Eigenschaften der Waren, die zur Qualifizierung der Ware als zweite Wahl gef\u00fchrt haben, keine M\u00e4ngel.<\/p>\n<p>(7) Die Gew\u00e4hrleistungszeit betr\u00e4gt bei Gesch\u00e4ften mit Unternehmen 1 Jahr, es sei denn, der Mangel der Kaufsache tritt bei einer Sache, die entsprechend ihrer \u00fcblichen Verwendungsweise f\u00fcr ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, auf.<\/p>\n<p>(8) Zur Erf\u00fcllung seiner Gew\u00e4hrleistungspflichten tritt der Verk\u00e4ufer seine Anspr\u00fcche gegen Vorlieferanten, auch soweit sie \u00fcber die gesetzlichen Gew\u00e4hrleistungsbestimmungen hinausgehen, an den K\u00e4ufer ab. Kann der K\u00e4ufer die ihm abgetretenen Gew\u00e4hrleistungs-anspr\u00fcche au\u00dfergerichtlich nicht durchsetzen, so lebt die Eigenhaftung des Verk\u00e4ufers wieder auf.<\/p>\n<p>(9) Eine Verpflichtung des Verk\u00e4ufers zum Umtausch der Ware besteht nicht. Bei gleichwohl umgetauschten Waren werden dem K\u00e4ufer 15 % des entsprechenden Rechnungsbetrages zuz\u00fcglich Mehrwertsteuer als Pauschale f\u00fcr die im Zusammenhang mit der weiteren Verwendung entstehender Kosten berechnet, es sei denn, der Verk\u00e4ufer weist einen geringeren bzw. h\u00f6heren Kostenaufwand nach. Bei Spezialanfertigung und Sonderbestellung besteht keine Umtauschm\u00f6glichkeit.<\/p>\n<p>\u00a7 7 Eigentumsvorbehalte, Abtretungen<br \/>\n(1) Bei Vertr\u00e4gen mit Verbrauchern beh\u00e4lt sich der Verk\u00e4ufer das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollst\u00e4ndigen Zahlung des Kaufpreises vor.<\/p>\n<p>(2) Bei Vertr\u00e4gen mit Unternehmern bleibt die gelieferte Ware bis zur Bezahlung des Kaufpreises und Tilgung aller aus der Gesch\u00e4ftsverbindung bestehenden Forderungen und der im Zusammen-hang mit dem Kaufgegenstand noch entstehenden Forderungen als Vorbehaltsware Eigentum des Verk\u00e4ufers.<\/p>\n<p>(3) Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung oder die Saldoziehung und deren Anerkennung heben den Eigentumsvorbehalt nicht auf. Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den K\u00e4ufer eine wechselm\u00e4\u00dfige\u00a0Haftung des Verk\u00e4ufers begr\u00fcndet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht vor Einl\u00f6sung des Wechsels durch den K\u00e4ufer als Bezogenen.<\/p>\n<p>(4) Der Verk\u00e4ufer ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere bei Zahlungs-verzug des K\u00e4ufers, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen. Schadensersatzanspr\u00fcche des Verk\u00e4ufers bleiben erhalten.<\/p>\n<p>(5) Der K\u00e4ufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. M\u00fcssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgef\u00fchrt werden, hat der K\u00e4ufer dies auf eigene Rechnung rechtzeitig auszuf\u00fchren.<\/p>\n<p>(6) Wird Vorbehaltsware vom K\u00e4ufer zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung f\u00fcr den Verk\u00e4ufer, ohne dass dieser hieraus verpflichtet wird. Die neue Sache wird Eigentum des Verk\u00e4ufers. Bei Verarbeitung zusammen mit nicht dem Verk\u00e4ufer geh\u00f6render Ware erwirbt der Verk\u00e4ufer Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verh\u00e4ltnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung. Wird Vorbehaltsware mit nicht dem Verk\u00e4ufer geh\u00f6render Ware gem. \u00a7 947, 948 BGB verbunden, vermischt oder vermengt, so wird der Verk\u00e4ufer Miteigent\u00fcmer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Erwirbt der Verk\u00e4ufer mit Verbindung, Vermischung oder Vermengung ein Eigentum, so \u00fcbertr\u00e4gt er schon jetzt an den Verk\u00e4ufer Miteigentum nach dem Verh\u00e4ltnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der Ware zur Zeit der Verbindung, Vermischung oder Vermengung. Der K\u00e4ufer hat in diesen F\u00e4llen die im Eigentum oder Miteigentum des Verk\u00e4ufers stehende Sache, die ebenfalls als Vorbehaltsware i. S. der nachfolgenden Bestimmungen gilt, unentgeltlich zu verwahren.<\/p>\n<p>(7) Wird Vorbehaltsware vom K\u00e4ufer, allein oder zusammen mit nicht dem Verk\u00e4ufer geh\u00f6render Ware ver\u00e4u\u00dfert, so tritt der K\u00e4ufer schon jetzt die aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung entstehenden Forderungen in H\u00f6he des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab; der Verk\u00e4ufer nimmt die Abtretung an. Wert der Vorbehaltsware ist der Rechnungsbetrag des Verk\u00e4ufers zuz\u00fcglich eines Sicherungsaufschlages von 10 %, der jedoch au\u00dfer Ansatz bleibt, soweit ihm Rechte Dritter entgegenstehen. Der Verk\u00e4ufer beh\u00e4lt sich vor, die Forderungen selbst einzuziehen, sobald der K\u00e4ufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgem\u00e4\u00df nachkommt und in Zahlungsverzug ger\u00e4t.<\/p>\n<p>(8) Wenn die weiterver\u00e4u\u00dferte Vorbehaltsware im Miteigentum des Verk\u00e4ufers steht, so erstreckt sich die Abtretung der Forderung auf den Betrag, der dem Anteilswert des Verk\u00e4ufers an Miteigentum entspricht. Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend f\u00fcr den verl\u00e4ngerten Eigentum-svorbehalt; die Vorausabtretung gem. Abs. 3 Satz 1 und 3 erstreckt sich auch auf die Saldoforderung.<\/p>\n<p>(9) Wird die Vorbehaltsware vom K\u00e4ufer als wesentlicher Bestandteil in das Grundst\u00fcck oder Objekt\u00a0eines Dritten eingebaut, so tritt der K\u00e4ufer schon jetzt die gegen den Dritten oder den, den es angeht, entstehenden Forderungen auf Verg\u00fctung in der H\u00f6he des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten einschlie\u00dflich eines solchen auf Einr\u00e4umung einer Sicherungshypothek mit dem Rang vor dem Rest ab; der Verk\u00e4ufer nimmt die Abtretung an. Absatz 3 Satz 2 und 3 gelten entsprechend.<\/p>\n<p>(10) Wird Vorbehaltsware vom K\u00e4ufer als wesentlicher Bestandteil in das Grundst\u00fcck oder Objekt\u00a0des K\u00e4ufers eingebaut, so tritt der K\u00e4ufer schon jetzt die aus der gewerbsm\u00e4\u00dfigen Ver\u00e4u\u00dferung des Grundst\u00fccks oder von Grundst\u00fccksrechten entstehenden Forderungen in H\u00f6he des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und mit Rang vor dem Rest ab; der Verk\u00e4ufer nimmt die Abtretung an. Absatz 3 Satz 2 und 3 gelten entsprechend.<\/p>\n<p>(11) Der K\u00e4ufer ist zur Weiterver\u00e4u\u00dferung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehalts-ware nur im \u00fcblichen, ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsgang und nur mit der Ma\u00dfgabe berechtigt und erm\u00e4chtigt, da\u00df die Forderungen i. S. von Abs. 3, 4 und 5 auf den Verk\u00e4ufer tats\u00e4chlich \u00fcbergehen. Zu anderen Verf\u00fcgungen \u00fcber die Vorbehaltsware, insbesondere Verpf\u00e4ndung oder Sicherungs\u00fcbereignung, ist der K\u00e4ufer nicht berechtigt. Er ist verpflichtet, die Rechte des Verk\u00e4ufers bei Weiterverkauf der Vorbehaltsware in H\u00f6he des Kaufpreisanspruches auf Kredit zu sichern.<\/p>\n<p>(12) Der Verk\u00e4ufer erm\u00e4chtigt den K\u00e4ufer unter Vorbehalt des Widerrufs zur Einziehung der gem. Abs. 3, 4 und 5 abgetretenen Forderungen. Der Verk\u00e4ufer wird von der eigenen Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der K\u00e4ufer seinen Zahlungsverpflicht-ungen, auch gegen\u00fcber Dritten, nachkommt. Auf Verlangen des Verk\u00e4ufers hat der K\u00e4ufer die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen; der Verk\u00e4ufer ist erm\u00e4chtigt, den Schuldnern die Abtretung auch selbst anzuzeigen.<\/p>\n<p>(13) \u00dcber Zwangsvollstreckungsma\u00dfnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die abgetre- tenen Forderungen hat der K\u00e4ufer den Verk\u00e4ufer unverz\u00fcglich unter \u00dcbergabe der f\u00fcr den Widerspruch notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Dies gilt auch f\u00fcr Beeintr\u00e4chtigungen sonstiger Art.<\/p>\n<p>(14) Mit Zahlungseinstellung, Beantragung oder Er\u00f6ffnung des Insolvenzverfahrens, eines au\u00dfergerichtlichen Vergleichsverfahrens erl\u00f6schen das Recht zur Weiterver\u00e4u\u00dferung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware und die Erm\u00e4chtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen. Bei einem Scheck- oder Wechselprotest erlischt die Einzugserm\u00e4chtigung ebenfalls.<\/p>\n<p>(15) Die f\u00fcr den Verk\u00e4ufer bestellten Sicherheiten erstrecken sich auch auf diejenigen Verbindlichkeiten, die im Falle der Insolvenz durch den Insolvenzverwalter einseitig im Wege der Erf\u00fcllungswahl begr\u00fcndet werden.<\/p>\n<p>\u00a7 8 Einwilligung zur \u00dcbermittlung von Daten<br \/>\nWir willigen ein, dass unser Lieferant Auskunfteien Daten \u00fcber die Aufnahme, die Beendigung und die Zahlungserfahrungen dieser Gesch\u00e4ftsbeziehung gem. \u00a7 29 BDSG \u00fcbermittelt. Wir k\u00f6nnen Auskunft \u00fcber die uns betreffenden gespeicherten Daten gem. \u00a7 34 BDSG erhalten.<\/p>\n<p>\u00a7 9 Rechte zugunsten des Verk\u00e4ufers bei Gegenanspr\u00fcchen des\u00a0K\u00e4ufers<br \/>\n(1) K\u00e4ufer und Verk\u00e4ufer sind sich dar\u00fcber einig, dass, der Verk\u00e4ufer ein Pfandrecht an gegenw\u00e4rtigen und k\u00fcnftigen Anspr\u00fcchen des K\u00e4ufers gegen\u00fcber dem Verk\u00e4ufer auf das Auseinandersetzungsguthaben (Genossenschaftsanteile, Dividende oder genossenschaftliche R\u00fcckverg\u00fctung) und Boni erwirbt.<\/p>\n<p>(2) Das Pfandrecht dient als Sicherheit aller bestehenden und k\u00fcnftigen Forderungen des Verk\u00e4ufers gegen den K\u00e4ufer aus der Gesch\u00e4ftsverbindung.<\/p>\n<p>(3) Ist der K\u00e4ufer Mitglied und wegen Zahlungsunf\u00e4higkeit oder Er\u00f6ffnung des Insolvenz-verfahrens ausgeschlossen worden, so kann der Verk\u00e4ufer bei der Auseinandersetzung die ihr gegen das Mitglied zustehenden f\u00e4lligen Forderungen gegen das auszuzahlende Guthaben und\/oder einen Anspruch auf R\u00fcckverg\u00fctung aufrechnen.<\/p>\n<p>\u00a7 10 Erf\u00fcllungsort, Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit<\/p>\n<p>(1) Ist der K\u00e4ufer Kaufmann im Sinne des HGB, so ist Erf\u00fcllungsort f\u00fcr alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis der Hauptsitz des Verk\u00e4ufers.<\/p>\n<p>(2) Ist der K\u00e4ufer Kaufmann im Sinne des HBG, ist der Gerichtsstand f\u00fcr alle Anspr\u00fcche der 2 Vertragsparteien, auch f\u00fcr Wechsel- und Scheckklagen, Rostock. Dies gilt nicht f\u00fcr Klagen, f\u00fcr die das Gesetz eine ausschlie\u00dfliche Zust\u00e4ndigkeit vorsieht.<\/p>\n<p>(3) Es gilt ausschlie\u00dflich deutsches Recht.<\/p>\n<p>Stand: 10\/2006<\/p>\n<\/div><\/div><\/div><\/div><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v23.5 - https:\/\/yoast.com\/wordpress\/plugins\/seo\/ -->\n<title>Firmenprofil - AWS Anlagenbau GmbH<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.aws-anlagenbau.de\/wordpress\/firmenprofil\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Firmenprofil - AWS Anlagenbau GmbH\" \/>\n<meta property=\"og:url\" content=\"https:\/\/www.aws-anlagenbau.de\/wordpress\/firmenprofil\/\" \/>\n<meta property=\"og:site_name\" content=\"AWS Anlagenbau GmbH\" \/>\n<meta property=\"article:modified_time\" content=\"2023-03-11T01:39:53+00:00\" \/>\n<meta name=\"twitter:card\" content=\"summary_large_image\" \/>\n<meta name=\"twitter:label1\" content=\"Gesch\u00e4tzte Lesezeit\" \/>\n\t<meta name=\"twitter:data1\" content=\"18\u00a0Minuten\" \/>\n<script type=\"application\/ld+json\" class=\"yoast-schema-graph\">{\"@context\":\"https:\/\/schema.org\",\"@graph\":[{\"@type\":\"WebPage\",\"@id\":\"https:\/\/www.aws-anlagenbau.de\/wordpress\/firmenprofil\/\",\"url\":\"https:\/\/www.aws-anlagenbau.de\/wordpress\/firmenprofil\/\",\"name\":\"Firmenprofil - 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